Trinkwasseruntersuchung und Gefährdungsanalyse nach VDI 6023

Trinkwasseruntersuchung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert die „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ und sieht differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor.

Für Großanlagen, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.

Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z. B. in größeren Wohngebäuden), das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten wird.

Gefährdungsanalyse VDI 6023

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (z. B. 100 KBE/100ml bei Legionellen) ist eine vollständige Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse erforderlich, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

Im Sinne der aktuellen Gesetze und Verordnungen wird dieses Gutachten im Hinblick auf den technischen und hygienischen Zustand der Trinkwasseranlage vorgeschrieben. Die Gefährdungsanalyse ist die systemische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie von Ereignissen oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine Wasserversorgungsanlage führen können. Dies sind im Rahmen einer Ortsbesichtigung z. B. die Beschreibung der Wasserversorgungsanlage, Abweichungen von den a.a.R.d.T. Bewertung von Laborbefunden und deren örtlicher Zuordnung.

Als fachkundige Berater unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse.