Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022

Die Anforderungen an die Luftqualität, die von einer lüftungstechnischen Anlage geliefert wird, wird derzeit durch zwei Regelwerke bestimmt: die VDI 6022-1 (Januar 2018) und die DIN EN 15780 (Januar 2012).

Versorgt eine lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, Aufenthaltsräume unterliegt sie den genannten Vorschriften und muss ständig auf dem Stand der Technik gehalten werden. Die dazu gehörende Prüfung wird in der VDI 6022 Blatt 1 vorgeschrieben.

Hygiene-Erstinspektion

Die Erstinspektion ist regelmäßig nach der Fertigstellung der RLT-Anlage sowie beim Wechsel des Betreibers bzw. Eigentümers durchzuführen.

Hygiene-Wiederholungsinspektion

Die Wiederholungsinspektion muss durch zugelassenes Fachpersonal in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:

  • RLT-Anlagen mit zentraler Luftbefeuchtung: alle 2 Jahre
  • RLT-Anlagen ohne zentrale Luftbefeuchtung: alle 3 Jahre

Wir führen für Sie diese Überprüfungen als geprüfte Sachkundige durch.